Wir erbringen Leistungen
aus den folgenden Bereichen

Grundpflege

Baden, Duschen, Hilfe bei der Körperpflege, Mobilisation, Begleitung zur Toilette, An- und Auskleiden, .... Bei Vorliegen eines Pflegegrades werden diese Leistungen von der gesetzlichen Pflegeversicherung bezuschusst. Nach Ihren Vorstellungen und Wünschen ermitteln wir mit Ihnen und Ihren Angehörigen den individuellen Hilfebedarf, das reicht von wöchentlichem Duschen oder Baden bis hin zu mehreren Besuchen am Tag.

Behandlungspflege

Verbandswechsel, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen, Verabreichen von Medikamenten, Insulin spritzen, ...... Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung werden diese Leistungen von der Krankenkasse übernommen.

Verhinderungspflege

Natürlich übernehmen wir auch die Verhinderungspflege, wenn die Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen verhindert ist.

Beratungsbesuche

Erhalten Sie nach § 37,3 SBG XI Pflegegeld sind regelmäßige Beratungsbesuche durch einen Pflegedienst oder eine Sozialstation Ihrer Wahl Pflicht. Auch diese Leistung bieten wir an.

Individuelle Schulungen

Sie möchten Ihre Angehörigen lieber selber pflegen, benötigen aber Rat? Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten für Beratungen und Schulungen durch qualifizierte Pflegeberater. Wir besuchen Sie zu Hause und beraten Sie ausführlich über mögliche Hilfsmittel, die Ihnen die Pflege erleichtern können. Wir üben mit Ihnen u.a. verschiedene Lagerungstechniken und das Umsetzen vom Bett in den Rollstuhl. Wir können Ihnen Hinweise geben zum Umgang mit Bettlägerigkeit oder für rückenschonendes Arbeiten. Auch beim Ausfüllen von Anträgen stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Entlastungsleistungen

Pflegebedürftige in den Pflegegraden 1 bis 5 haben Anspruch auf einen Entlastungsbeitrag. Dieser Beitrag ist zweckgebunden und kann eingesetzt werden für

  • Hauswirtschaft
  • Betreuungsleistungen

Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen oder psychischen Erkrankungen haben Anspruch auf Betreuungsleistungen. Diese Leistungen können über die Pflegekasse beantragt werden. Anspruch auf diese Leistung haben auch Personen ohne Einstufung in die Pflegeversicherung. Wir möchten diesen Menschen zu einer Steigerung des Wohlbefindens verhelfen, Fähigkeiten fördern bzw. erhalten und Abwechslung und damit Lebensfreude in den Alltag bringen.

Folgende Aktivitäten sind denkbar:

  • Gedächtnistraining und Spiele
  • Spaziergänge und Bewegungsübungen
  • Vorlesen
  • Singen
  • Erinnerungsarbeit z.B. Fotoalben anschauen.